Grundbuchamt
Noch vor einigen Jahrzehnten verfügte jede Wohngemeinde über ein eigenes Grundbuchamt, das aber unter kantonaler Aufsicht stand. Wie es der Name sagt, wurden in einem dicken Buch Besitzerwechsel von Grund und Boden erfasst. Heute werden die Daten elektronisch erfasst und die Kantone führen zentrale Grundbuchämter. Erhoben wurden damals wie heute die Namen von Käufer und Verkäufer, die Parzellennummer, die Grösse des Landstückes, sowie allenfalls bereits errichtete Gebäude. Ebenfalls erfasst sind spezielle Regelungen und Mietverhältnisse, sowie Auflagen von Baupolizei, Denkmalschutz oder Heimatschutz. Dazu kommen Verordnungen über Gestaltungsvorschriften, Wegrechte und Nutzniessungen.
Grundlasten und Pfandrechte – sprich: die Art der Finanzierung – ist einschliesslich der Angabe des Grundpfandinhabers (in der Regel eine Bank) ebenfalls ersichtlich. Darüber hinaus werden Rechte und Lasten die mit dem Grundstück verbunden sind aufgeführt. Wenn es sich beispielsweise um Land handelt das einer besonderen Schutz- oder Bauzone zugewiesen wurde, verhindert der entsprechende Eintrag beispielsweise das Errichten eines Wolkenkratzers in der Altstadt.
Alle diese Angaben sind öffentlich und können gegen Gebühr eingesehen werden.

