Grundsätze zum Erwerb von Eigentum
Wer Wohneigentum erwerben will muss nicht wenige Bedingungen erfüllen. Im persönlichen Bereich muss das 18. Altersjahr erreicht sein und man muss über ein regelmässiges und genügend hohes Einkommen verfügen. Weiter muss man beim Kauf genügend Eigenmittel einlegen können und ausserdem keine weiteren Schulden aufweisen.
Diese Hürden wurden vom Gesetzgeber nicht als Schikane aufgestellt, sondern um Hauskäufer zu schützen. Denn wer ohne Absicherungen und ohne genügend Reserven ein Haus kaufen würde und die Zinsen nicht mehr bezahlt, dem droht der finanzielle Ruin.
Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Grundsätze und Anforderungen
Kurz zusammengefasst, die Grundsätze die zum Erwerb von Wohneigentum erfüllt sein müssen:
- Volljährigkeit
- Regelmässiges Einkommen, das höchstens zu einem Drittel vom Schuldzins belastet wird (= Tragbarkeit)
- 20% des Kaufpreises müssen als Eigenkapital erbracht werden (= Finanzierbarkeit)
- Keine weiteren Kredite
- Keine offenen Betreibungen
- Geeignetes Objekt (für überteuerte Objekte, Häuser in schlechtem Zustand, oder bei schlechter Wiederverkäuflichkeit, kann die Bank die Finanzierung verweigern)
Weitere Pflichten
Weitere Pflichten die Sie in diesem Zusammenhang erwarten werden: Die Schuldfreiheit ist mit einem Betreibungsauszug zu belegen, dazu kommt ein beglaubigter Identitätsnachweis mittels Niederlassungsausweis.
Damit der Kaufvertrag Gültigkeit erlangt, muss der Handel – die so genannte Handänderung – im Grundbuch eingetragen werden. Hierzu müssen in den meisten Kantonen die Dienste eines Notars beigezogen werden. Die Kosten für diesen teilen sich Käufer und Verkäufer in der Regel je zur Hälfte.
Damit der Kaufvertrag Gültigkeit erlangt, muss der Handel – die so genannte Handänderung – im Grundbuch eingetragen werden. Hierzu müssen in den meisten Kantonen die Dienste eines Notars beigezogen werden. Die Kosten für diesen teilen sich Käufer und Verkäufer in der Regel je zur Hälfte.





