Wohnrecht zugunsten
Ein Wohnrecht wird oft beim Erbvorbezug gewährt. Ältere Menschen die sich körperlich oder finanziell nicht mehr in der Lage fühlen für den Unterhalt der eigenen Liegenschaft aufkommen zu können, veräussern diese oft den eigenen Kindern. Ob als vorgezogenes Erbe, Schenkung oder auch beim Verkauf an eine Drittperson, kann sich der Verkäufer ein Wohnrecht – eine so genannte Nutzniessung – ausbedingen, dass ihm das Wohnrecht bis zu einem vertraglich festgehaltenen Zeitpunkt garantiert. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und behält auch Gültigkeit, wenn die Liegenschaft erneut weiterverkauft wird.
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