Wertmindernde Servitute
Es gibt Umstände, die den Wert einer Liegenschaft dauerhaft vermindern. Diese nennt man „Wertmindernde Servitute“. Beispiele dafür sind gesetzliche Auflagen die an historische Bauten gebunden werden, durch welche also nicht jeder Ausbauwunsch erfüllt werden kann. Geläufiger sind Vorschriften über die Art und Höhe von Bauten, oder über Nutzniessungen die gewährt werden müssen. Nicht in diesem Sinne Wert mindernd sind Zu- und Weggangsrechte oder Baurechte für Wasser-, Abfluss-, Gas- oder andere Leitungen. Diese und auch wertmindernde Servitute werden immer im Grundbuch erfasst.
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