Vorvertrag
Bevor ein gültiger Kaufvertrag für eine Liegenschaft zustande kommen kann, müssen Eigenkapitalbeschaffung, Finanzierung durch eine Bank, und natürlich die Gewissheit bestehen, das fragliche Objekt stehe dann auch zur Verfügung. Bei der logischen Abfolge dieser Vereinbarungen ist es wie beim Klempner und dem Elektriker. Bevor der eine nicht da war, kommt der andere nicht.
Aus diesem Grund wird ein Vorvertrag unterzeichnet. Dieser wird öffentlich beurkundet und zeigt die verbindliche Absicht eine Liegenschaft verkaufen, resp. kaufen zu wollen. Ist der Vertrag rechtsgültig, darf der Verkäufer keine anderen Käufer mehr vorziehen. Gleichzeitig muss der Kaufwillige sich um die Finanzierung der Liegenschaft kümmern. Findet er ein passendes Angebot – zum Beispiel durch Bestellung einer kostenlosen Offerte bei hypothek-vergleich.ch – wird die Bank ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen abgeben. Mit diesem kann nun der endgültige Kaufvertrag unterschrieben und die Handänderung vorgenommen werden.

