Vorkaufsrecht
Ein Vorkaufsrecht kann man ohne Eintrag im Grundbuch erlangen. Bei Miteigentümerschaften ist der Eintrag jedoch zwingend. Es ist persönlich und kann nicht vererbt oder verkauft werden. Besteht ein gesetzlicher Anspruch oder ein rechtsverbindlicher Vertrag über ein Vorkaufsrecht, so darf der Inhaber vor der Handänderung eines Grundstücks, oder einer Liegenschaft davon Gebrauch machen.
Ein praktisches Beispiel ist wie erwähnt die Miteigentümerschaft. Kaufen zwei oder mehr Parteien gemeinsam eine Liegenschaft und entscheidet sich einer der Besitzer seinen Anteil zu verkaufen, so haben die anderen Miteigentümer automatisch ein Vorkaufsrecht.
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