Verwaltungsreglement Stockwerkeigentum
Das Verwaltungsreglement beruht auf Artikel 712a ff. im Reglement über das Stockwerkeigentum und begründet Rechte und Pflichten, insbesondere auch Kostenbeteiligungen am Unterhalt gemeinsam genutzter Räumlichkeiten wie Treppenhaus, Waschküche und Kellerräume, Gartenanteile und Parkplätze. Auch über den Unterhalt der gesamten Liegenschaft finden sich Bestimmungen, die je nach Art des Objektes sehr unterschiedlich sein können. In der Regel ist es nicht möglich Stockwerkeigentum zu erwerben, ohne das Verwaltungsreglement zu akzeptieren.
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