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Unterhalt

März 16th, 2011 in Lexikon, U-Z

Der Unterhalt einer Liegenschaft darf nicht unterschätzt werden. Die Faustregel besagt, dass für Versicherungen, Nebenkosten und Instandhaltung eines Hauses jährlich 1% des Kaufpreises eingerechnet werden müssen. Bei einem Kaufpreis von 600’000 Franken bedeutet dies 6’000 Franken pro Jahr. Darin enthalten sind Kosten für Reparaturen am Gebäude, im Garten, für Neuanstriche und die Amortisation von sanitären Einrichtungen und Geräten, die auch in einer Mietwohnung zur Verfügung stünden: Kochherd, Geschirrspüler, Kühlschrank, Waschmaschine, Heizung – nicht aber für Strom, Wasser und Heizöl. (Ausserhalb des eigentlichen Unterhalts, aber ebenfalls bei der 1%-Regel eingerechnet sind Kosten für Versicherungen, Strom, Wasser usw.)

Unser Tipp: Auch wenn die Unterhaltskosten vor allem bei Neubauten in den ersten Jahren eher tief sein werden, raten wir Ihnen einen bestimmten Betrag zurückzustellen und ihn zum Beispiel auf ein separates Konto einzuzahlen. Eine neue Heizung kann schnell zu Kosten im fünfstelligen Bereich führen. Bei Altbauten kann eine Fassadensanierung, der Ersatz von Leitungen, oder die Dachreparatur ebenfalls sehr teuer werden.

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