Ungebundene Lebensversicherung
Im Gegensatz zur gebundenen Lebensversicherung (Säule 3a) , ist die ungebundene Variante nicht an ein Anstellungsverhältnis gebunden. Sie fällt unter die Kategorie der freien Vorsorge (Säule 3b) zu der beispielsweise jedes Bankkonto auch gehört. Über Kapital einer ungebundenen Lebensversicherung kann unter Einhaltung der vertraglich geregelten Kündigungsfrist jederzeit verfügt werden. Dabei geht der Versicherungsschutz jedoch verloren. Beim ausservertraglichen Bezug erhebt der Versicherer ausserdem sehr hohe Gebühren. Steuerliche Nachteile entstehen nicht, da die bisher bezahlten Prämien nicht vom Einkommen abgezogen werden konnten und das angeäufnete Kapital schon bisher voll als Vermögen deklariert werden mussten.
Statt eines Vorbezugs empfiehlt sich die Verpfändung der Lebensversicherung. Das bedeutet, dass Sie den (aktuellen) Wert der Police als Sicherheit hergeben. Einige Modelle sehen auch vor, dass die später geplante Auszahlung direkt zur Amortisation der Schuld verwendet wird.

