Nutzniessung
Die Nutzniessung wird oft innerhalb von Familien vereinbart, kann aber auch gegenüber Drittpersonen ausgesprochen werden. Sie muss schriftlich festgehalten sein. Die Liegenschaft wird dabei zum Beispiel den Kindern überschrieben, denen damit Erträge aus Vermietung zustehen. Die neuen Besitzer müssen aber auch für den Unterhalt der Liegenschaft aufkommen. Die Eltern behalten das Nutzniessungsrecht, das heisst: sie behalten ein Wohnrecht auf Lebzeiten, oder bis zu einem im Grundbuch festgelegten Termin. Eine Nutzniessung behält ihre Gültigkeit auch dann, denn die Kinder sich entscheiden das Haus zu verkaufen.
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