Mietzinsüberschuss netto
Wenn Sie eine eigene Liegenschaft vermieten und dafür einen Mietzins verlangen, bleibt nach Abzug aller Kosten für diese Liegenschaft (Hypothekarzins, Nebenkosten, Unterhaltskosten) der Mietzinsüberschuss. Dieser stellt einen Verdienst dar und ist Einkommenssteuerpflichtig. Vergessen Sie bei der Berechnung des Überschusses langfristige Rennovationen nicht, die zum Beispiel durch versteckte Mängel, Mieterschäden usw. entstehen können und bilden Sie dafür Reserven. Beachten Sie bitte, dass Ihnen gewährte Vergünstigungen auf selbstbewohntes Eigentum bei einer Vollvermietung hinfällig werden.
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