Hypotheken - passende Offerte erstellen lassen

Kündigung

März 16th, 2011 in K-O, Lexikon

Vor der Kündigung einer Hypothek müssen unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) konsultiert werden. Darin ersehen Sie insbesondere die Kündigungsfristen. Viel wichtiger noch als die Fristen, sind die zu erwartenden Gebühren. Die Bank oder das Finanzinstitut darf bei einer ausservertraglichen Kündigung den Gewinnverlust bis zum ordentlichen Ende der Laufzeit in Rechnung stellen. Das betrifft namentlich Festhypotheken und LIBOR Hypotheken und kann je nach verbleibender Laufzeit mehrere Tausend Franken ausmachen! Eine variable Hypothek wird dem gegenüber ohne bestimmtes Vertragsende abgeschlossen und ist in der Regel mit einer Frist von drei Monaten kündbar.

Unabhängig von den Kostenfolgen, muss natürlich die weitere Finanzierung der Liegenschaft gewährleistet sein. Haben Sie nach einem Erbgang oder dank einem unerwarteten Vermögenszuwachs neue Geldmittel, ist die Abzahlung der Schuld und die Auflösung der Hypothek jedoch aus steuerlichen Gründen nicht ratsam. Auch wenn Sie einen Anbieter mit besseren Bedingungen finden, warten Sie den ordentlichen Ablauf befristeter Verträge ab, statt vorzeitig zu kündigen.

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