Hypotheken - passende Offerte erstellen lassen

Kaufvertrag

März 16th, 2011 in K-O, Lexikon

Ein Kaufvertrag kann schriftlich oder mündlich zu Stande kommen. Wenn Sie einem Strassenverkäufer etwas abkaufen, oder bei der Tankstelle Benzin beziehen, entsteht bereits ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag. Beim Hauskauf ist die schriftliche Abwicklung jedoch zwingend und muss sogar öffentlich beurkundet werden. Das bedeutet, dass jedermann einsehen kann, wem eine Liegenschaft gehört und sogar Einspruch dagegen erheben kann, wenn dafür berechtigende Gründe vorliegen.

Im Kaufvertrag werden gegenseitige Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer geregelt. Insbesondere müssen Grundpfandverschiebung, der Kaufpreis und die Aufteilung der Grundbuchgebühren geregelt werden.

Oft wird auch ein bindender Vorvertrag unterzeichnet, mit dem bei einer Bank die unwiderrufliche Kaufabsicht bestätigt wird, ein so genannter Vorvertrag. Bei erfolgreicher Prüfung der Finanzierbarkeit spricht die Bank ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen aus und der eigentliche Kaufvertrag kann (oder besser: muss) unterschrieben werden. Sowohl Kaufvertrag als auch Vorvertrag müssen öffentlich beurkundet werden.

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