Grundstückgewinnsteuer
Wenn Liegenschaften weiterverkauft werden, setzt sich der Preis aus dem Gebäudewert und dem Grundstückwert zusammen. Auf die Veräusserung von Grundstücken erheben die Kantone eine Gewinnsteuer auf den Wertzuwachs zwischen Kauf und Verkauf des Bodens, die vom Verkäufer bezahlt werden muss. Auch der Bund erhebt eine Steuer, jedoch nur, wenn die Fläche gewerblich genutzt wurde.
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