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Eigenmietwert

März 16th, 2011 in A-E, Lexikon

Der Eigenmietwert ist ein theoretischer Wert. Er bezeichnet den Betrag den man einnehmen könnte, wenn das selbstbewohnte Objekt vermietet würde. Dieser Betrag muss in der Steuererklärung als Einkommen deklariert werden, auch wenn der Hausbesitzer diesen Betrag gar nicht real einnimmt. Als Ausgleich dürfen Wohneigentümer den effektiv bezahlten Zins an die Bank, sowie Instandhaltungskosten wieder unter Abzug bringen.

Berechnet wird der Eigenmietwert nicht in jedem Kanton auf die gleiche Weise. In der Regel basiert der Wert auf dem sogenannten Marktmietzins, also einem geschätzten Betrag man für eine vergleichbare Wohnung oder Liegenschaft bezahlen müsste. Von diesem Wert werden zwischen 30% und 40% als Eigenmietwert festgelegt – und zwar auf Gemeindesteuern und direkten Bundessteuern.

Der Eigenmietwert wird jedoch nur erhoben, wenn die Liegenschaft auch selbst bewohnt wird. Der Gesetzgeber hat den Eigenmietwert eingeführt, damit Mieter gegenüber Hausbesitzern nicht unverhältnismässig benachteiligt werden.

Politisch ist der Eigenmietwert äusserst umstritten. Besonders für Menschen im Rentenalter steht dieses fiktive Einkommen in keinem Verhältnis zu der tatsächlich erhaltenen Rente. Der Hauseigentümerverband der Schweiz (HEV) hat deshalb eine Volksinitiative eingereicht, die das schuldenfreie Wohneigentum fördern und den Eigenmietwert abschaffen will.

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