Baurecht
Ein leeres Grundstück kann mit einem Baurecht belastet werden. Dadurch erhält jemand das Recht, auf der Bodenfläche ein Bauwerk zu errichten. Eine solche Vereinbarung kann höchstens für 100 Jahre abgeschlossen werden und bedarf der öffentlichen Beurkundung, durch Eintrag im Grundbuch.
Im praktischen Umgang bedeutet das, dass Sie ein Bauvorhaben realisieren können, ohne das hierfür nötige Land kaufen müssen. Die Besitzverhältnisse von Land und Bau werden demnach getrennt. Der Vertrag schützt den Erbauer gleichzeitig davor, dass der Landbesitzer seinen Boden plötzlich für andere Zwecke verwenden will.
Hinweis: Auch wenn Sie das Baurecht erwerben, müssen für unbewegliche Bauten entsprechende Baubewilligungen eingeholt werden. Durch die öffentliche Beurkundung ist ein solcher Vertrag ausserdem Gegenstand möglicher Einsprachen.

