Altersentwertung
Auch an einem Haus nagt der Zahn der Zeit. Die Altersentwertung ist auf ein einziges Jahr gerechnet verschwindend klein. Erst bei Liegenschaften an denen 20 oder mehr Jahre keinerlei Renovationen getätigt wurden, kann eine Wertminderung geltend gemacht werden. Der Schweizerische Immobilienschätzerverband (SIV) hält dafür eine Liste bereit, die dabei zur Anwendung kommen könnte. Viel mehr als das Alter einer Liegenschaft nehmen Veränderungen in der Umgebung des Hauses Einfluss auf den Wert. Wurden verkehrsreiche Strassen gebaut, oder Schatten werfende Gebäude erstellt? Wurde gar die einst schöne Aussicht verbaut? Sind die Immobilienpreise in der Gegend gefallen – etwa weil im Nachbarsdorf ein Autobahnanschluss gebaut wurde?. Dies sind Komponenten, die viel eher zur Entwertung eines Hauses beitragen können.

